Etappe 7

Zwischen Hinwendung und Widerstand

Zu Beginn der NS-Herrschaft bekundete das Frankfurter Diakonissenhaus Unterstützungbereitschaft für den neuen Staat. Doch mit Mut und Geschick widersetzte es sich dem „Arierparagraphen“, der die Entlassung „nicht-arischer“ und oppositioneller Angestellter und Beamter vorschrieb, indem es trotz Verbots Ärzte und Schwestern jüdischer Herkunft weiterbeschäftigte.

Im Oktober 1934 bekannte sich das Frankfurter Diakonissenhaus zur „Barmer Erklärung“ der Bekennenden Kirche, mit der diese gegen die zwangsweise Gleichschaltung evangelischer Lehre, Organisation und Ausbildung mit der nationalsozialistischen Ideologie opponierte und eine Abwendung von staatlichen Totalitätsansprüchen vollzog.

Bei Luftangriffen am 22. und 24. März 1944 wurde die Diakonissenanlage durch die Zerstörung von Kirche, Krankenhaus und Nellinistift schwer getroffen, ein Drittel der 15 Häuser fiel der Vernichtung anheim. Das Diakonissenmutterhaus, das baulich mit dem Krankenhaus zusammenhing, erlitt leichte Beschädigungen. Alle Schwestern überlebten die Angriffe, wie auch die Kranken, Alten und Kinder.

Am 17. April 1945 erging von Seiten der amerikanischen Besatzer der Befehl, das Gelände an der Eschersheimer Landstraße bis zum 30. April zu verlassen, da es von der US-Army beschlagnahmt werden sollte. Die Diakonissen konnten die Villa Manskopf in Niederrad als provisorische Bleibe beziehen.

Im August 1946 wurde die Villa Manskopf zum Tagungsort der Bekennenden Kirche. Ihre Vertreter trafen hier grundlegende Entscheidungen für die Neubildung kirchlichen Lebens im Sinne der Barmer Bekenntnissynode.

Übereinstimmung und Ablehnung

Trotz des Bruchs mit der christlichen und humanistischen Tradition, den der Nationalsozialismus schon vor dem Machtantritt offen propagierte, bekundete das Frankfurter Diakonissenhaus zu Beginn der NS-Herrschaft Nähe und Unterstützungsbereitschaft für den neuen Staat. In Übereinstimmung mit großen Teilen der evangelischen Kirche und ihrer konservativ- nationalen Ausichtung glaube man, nach dem "Schandfrieden von Versailles" im NS-Staat nationaler Größe verwirklicht zu sehn. (1) Der Vorsteher des Diakonissenhauses Karl Hofmann und Karl Goebels, Pfarrer der Pfarrstelle II, beschworen im Sinne eines christlichen Nationalismus die Einheit von Vaterlandsliebe und einer von göttlichem Wirken gestützen NS-Herrschaft und riefen die Diakonissen zur Mietarbeit an der nationalen und sittlichen Erneuerung des Volkes auf. (2).

Doch hinter dieser von Übereinstimmung geprägten Haltung verbarg sich schon zu Beginn des NS-Regimes auch deutliche Distanzierung. Als sich das Diakonissenhaus nach der "Machtergreifung" der Forderung ausgesetzt sah, dass mindestens 75 Prozent der Vorstandsmitglieder der NSDAP beitreten sollten, weil andernfalls Zuschüsse aus der kirchlichen Kollekte gestrichen würden, zeigte sich der Vorstand resistent und verzichtete bewusst auf kirchliche Zuwendungen.Bis 1945 trat kein Mitglied des Vorstands der NSDAP bei. (3)

Auch die Schwesternschaft wandte sich gegen eine politische Vereinnahmung. So kam der Schwesternausschuss im März 1933 zu dem Entschluss, dass „Diakonissen sich nicht öffentlich zu einer Partei bekennen (dürfen), weil ihr Dienst allen gilt“. (4) Während die Diakonissen verpflichtet waren, an Schulungskursen zur Einführung in die Gedankenwelt des Nationalsozialismus teilzunehmen, suchten Oberin Schwester Elly Schwedtke und die stellvertretende Oberin Margarethe Lachenmann sie im internen Schwesternunterricht gegen politische Indoktrination zu wappnen. Zudem erhielten die Schwestern die Anweisung, sich nicht am politischen Leben zu beteiligen und sich nicht in Gespräche über die „Judenfrage und die Sozialistenfrage“ hineinziehen zu lassen. (5) Auch sollten sie keine Versammlungen „Deutscher Christen“ besuchen (6), einer Strömung im deutschen Protestantismus, die sich mit rassistischem und nationalistischem Gedankengut an die Ideologie des Nationalsozialismus anpasste.

Beitritt zur Bekenntnissynode

Die politischen Entwicklungen, insbesondere die Verfolgung oppositioneller Pfarrer sowie die zwangsweise Eingliederung der Landeskirchen in eine deutsch-christliche Kirchenregierung, führten in Teilen der evangelischen Kirche zu offenem Widerspruch. Auf der Barmer Bekenntnissynode im Mai 1934 riefen Mitglieder der Bekennenden Kirche dazu auf, in Jesus Christus allein das Wort Gottes zu sehen. Es sei christliches Gebot, nur dem Evangelium zu vertrauen und zu gehorchen und keinen anderen gegenwärtigen Mächten. Die evangelischen Wohltätigkeitsverbände wurden aufgefordert, sich von einem neutralen oder affirmativen Kurs gegenüber dem NS-Regime zu distanzieren und sich für ein Bekenntnis im Sinne Barmens zu entscheiden.

Der Aufruf zeitigte Wirkung. Im Oktober 1934 schlossen sich die Verbände zur „Arbeitsgemeinschaft der missionarischen und diakonischen Werke in der DEK“ zusammen. Das Frankfurter Mutterhaus erklärte am 29. Oktober seinen Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft. Nicht nur der Vorstand, auch die Schwestern sprachen sich in freigestellter Entscheidung für den Beschluss aus. Pfarrer Karl Hofmann, vordem ein Befürworter des Regimes, sprach in diesem Zusammenhang von einer Schicksalsstunde der Diakonie, die sich mit dem Bekenntnis zur Barmer Erklärung vollzogen habe. Mit einer Veranstaltung der Bekennenden Kirche im Frankfurter Diakonissenmutterhaus, an der 300 Pfarrer, Vikare und Theologiestudenten teilnahmen und die eine Gegenveranstaltung zu einem Pfarrertag der Deutschen Christen in Bad Homburg darstellte, wurde das Haus 1935 zum Versammlungsort der evangelischen Opposition. (7)

Gegen rassistische Berufsverbote

Ähnlich resistent wie im Fall des Barmer Bekenntnisses zeigte sich die Leitung des Diakonissenhauses im Hinblick auf rassistische Berufsverbote. Der 1933 erlassene Arierparagraph schloss "nicht-arische" Personen von öffentlichen Ämtern aus, während "nicht-arischen" Ärzten die Kassenzulassung entzogen wurde, was auch das Diakonissenhaus betraf. Doch ließ sich dieses nicht in das Gefüge nationalsozialistischer Rassenpolitik einspannen. Dem Auftreten Dr. Heinrich Heldmanns, Vorstandsvorsitzender des Frankfurter Diakonissenhauses (von 1926 - 1935) und Vizepräsident des Oberlandesgerichts Frankfurt (bis 1937), sowie der Einmütigkeit des Vorstandes war es zu verdanken, dass ein entsprechender Paragraph im Frankfurter Diakonissenhaus nicht eingeführt wurde. (8)
Prof. Dr. Heinrich von Mettenheim, ein Arzt mit jüdischen Wurzeln, der seine Stellung als Chefarzt der Städtischen Kinderklinik hatte aufgeben müssen, blieb Mitglied des Vorstandes. Prof. Dr. Max Flesch-Thebesius, der seine Chefarztstelle in einem anderen evangelischen Krankenhaus ebenfalls verloren hatte, und Dr. Richard von Lippmann, Chefarzt der Internistischen Abteilung und Leiter der Krankenpflegeschule, konnten trotz des Verbots im Diakonissenkrankenhaus inoffiziell weiterarbeiten. Pfarrer Gustav Oehlert, dessen Mutter jüdischer Herkunft war, übernahm inoffiziell Dienste in der Krankenhaus- und Altersheimseelsorge. Auch im Fall von Schülerinnen der Krankenpflegeschule und des Kinder- und Hortnerinnenseminars setzte sich das Haus über die rassistischen Bestimmungen hinweg. (9) Und manches Kind jüdischer Herkunft, das in einer von Rassismus geprägten Umgebung aufwuchs, fand hier Zuflucht und erlebte den Hort als „Stätte der Geborgenheit und des Angenommenseins“. (10)

NS-Einflussnahme auf die Erziehung

Besonders im Bereich der frühkindlichen Erziehung übte der NS-Staat starken Druck aus. Vorgeschriebene Examensthemen im Kindergärtnerinnen- und Hortnerinnenseminar wie „Erziehungsziele des Dritten Reichs“ oder „Die Stellung der Frau und Mutter im nationalsozialistischen Staat“ (11) sollten die christliche Erziehung durch eine Pädagogik des „neuen Heidentums“ ersetzen. Pfarrer Karl Goebels, der zunächst dem NS-Regime positiv gegenüberstand, distanzierte sich im Jahresbericht des Schuljahres 1934/35 von den ideologischen Vorgaben und betonte die Notwendigkeit einer klaren Entscheidung der Kirche. (12) Nach einer Studienfahrt der Schülerinnen in die Gemeinden, in denen Diakonissen tätig waren, wurde Schwester Käthe Jaffke von der Geheimen Staatspolizei verhört. (13)

Politischer Druck auf Gemeindepflege und Altersheim

Auch die Gemeindepflege, die den Arbeitsbereich der meisten Schwestern bildete, blieb von nationalsozialistischen Eingriffen nicht verschont. Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) versuchte, die Diakonissen aus diesem Bereich zu verdrängen oder zumindest in ihren Handlungsspielräumen einzuschränken. Ihre Rolle sollten „Braune Schwestern“ übernehmen, eine eigene NS-Schwesternschaft, die politische Loyalität und eine zuverlässige Durchführung gesundheitspolitischer Ziele der NSV garantierte. (14) Zu ihren Aufgaben gehörten u.a. Erfassung und Denunziation psychisch Kranker und von Menschen, die unter Missbildungen litten, zum Zwecke der Sterilisierung oder Ermordung im Rahmen der sog. Euthanasie. Um den Einfluss der Diakonissen in den Gemeinden zu verringern, strichen die kommunalen Behörden die Zuschüsse für die Gemeindekrankenpflege. (15) Die NSV wandte sich an das Mutterhaus und versuchte, Schwestern zum Übertritt zu den „Braunen Schwestern“ zu bewegen. Allerdings waren diese Bemühungen von nur geringem Erfolg gekennzeichnet, erst 1937 war der erste entsprechend motivierte Austritt einer jungen Schwester in Frankfurt zu verzeichnen. (16)

Im selben Jahr wurde der Vorsitzende des Bockenheimer Diakonissenvereins, Pfarrer Heinrich Kahl, von der nationalsozialistischen Stadtverwaltung zum Rücktritt gezwungen und ein neuer, nicht-geistlicher Vorsitzender bestimmt. Um eine Umwandlung der diakonischen Arbeit zu einem Instrument der NS-Wohlfahrtspolitik zu verhindern und Verstrickungen zwischen diakonischem und nationalsozialistischem Pflegeverständnis zu vermeiden, kündigte der Vorstand des Mutterhauses die Gemeindepflege des Bockenheimer Diakonissenvereins – wie es hieß „aus organisatorischen Gründen“. (17)

Die mit den „Nürnberger Gesetzen“ von 1935 gesetzlich verankerte rassistische Ideologie verbot auch die Pflege von „Nicht-Ariern“. Manche der Gemeindeschwestern, die sich darüber hinwegsetzten, wurden dabei beobachtet und denunziert. Das Diakonissenhaus reagierte auf diese Vorkommnisse mit der Regelung, „diese Pflege nur auf Anordnung des Arztes oder in Eilfällen“ zu übernehmen. Ein Beschluss, der dem Schutz der Schwestern diente und ihnen weiterhin auch die Pflege von Menschen jüdischer Herkunft ermöglichte, sie aber von Ängsten und eigenen Gewissenskonflikten nicht befreite. (18)

Nach den Novemberpogromen 1938 und dem in aller Öffentlichkeit praktizierten gewaltsamen Ausschluss von Menschen jüdischer Herkunft aus der „deutschen Volksgemeinschaft“ konnte sich die Leitung des Hauses in der Gesundheitsfürsorge nicht länger den Vorschriften des nationalsozialistischen Staates verschließen. Gemäß einer 1938 vorgenommenen Satzungsänderung des Diakonissenvereins, der das Diakonissenhaus „zum Dienst an hilfsbedürftigen deutschen Volksgenossen“ verpflichtete, entschied der Vorstand im Juni 1939, Menschen jüdischer Herkunft von der Aufnahme in das Pflegeheim auszuschließen. In die Ordnung für das Altersheim wurde der Satz eingefügt: „Aufgenommen werden nur deutsche Volksgenossen“. (19)

Eine Niederlage hatte hingegen die nationalsozialistische Stadtverwaltung zu verzeichnen, als sie das Nellini-Altenheim als „jüdische“ Stiftung zu „arisieren“ versuchte. Durch geschicktes Taktieren gelang es dem Vorstand, die Übernahme zu verhindern. (20)

Loyalitätsbekundungen

Auf die immer drastischer werdenden Einschränkungen reagierte das Diakonissenhaus mit politischen Ergebenheitsadressen. Obwohl dies im Widerspruch zur Barmer Erklärung stand, wurden nationale Feiertage des NS-Staates weiterhin in nationalreligiösem Ritus absolviert. (21) Ob und in welchem Grad es sich hierbei lediglich um formale Loyalitätsbekundungen handelte, die dazu dienen sollten, die Distanz des Diakonissenhauses zum Regime zu überdecken und das Haus vor Übergriffen zu schützen, oder ob sie auf politischer Überzeugung basierten, ist schwer zu bestimmen. Allerdings war in Ansprachen anlässlich nationalsozialistischer Feiertage zwischen 1933 und 1939 auch immer wieder von der „Wiedergutmachung des ‚Versailler Unrechts‘“ die Rede. (22) Bekundungen, die darauf schließen lassen können, dass im Vorstand des Diakonissenhauses Hitlers Vorgehen gegen die Bestimmungen des Versailler Vertrags begrüßt wurde – wie auch in weiten Teilen der Öffentlichkeit. Offenbar verband sich christlich motivierte Distanzierung hier mit einer Teilzustimmung zur NS-Politik.

Krankenpflege in Kriegszeiten

Auf Grund staatlicher Verfügung wurde das Kindergärtnerinnen- und Hortnerinnenseminar am 21. Januar 1941 geschlossen. Im selben Jahr mussten auch der Seminarkindergarten und der Hort ihre Pforten schließen. Die Kinderschwestern wurden in der Folgezeit zu Krankenschwestern umgeschult und die Seminarräume berufstätigen jungen Frauen zur Verfügung gestellt.

Die Arbeit der Diakonissen in Krankenhäusern und Gemeindepflegestationen war für das Regime nach Kriegsbeginn hingegen unersetzlich. Wie im Ersten Weltkrieg diente das Frankfurter Diakonissenkrankenhaus auch jetzt zeitweilig als Reservelazarett. Die Lazarettverwaltung verfügte über 100 Betten, weitere 100 standen für die Behandlung ziviler Kranker bereit. Infolge von Überbelegung ließen sich Bitten um Aufnahme häufig nicht erfüllen. 36 Schwestern, die von der Wehrmacht angefordert wurden, verließen das Diakonissenhaus, um in Frontlazaretten kranke und verwundete Soldaten zu pflegen.

Auch wenn die Schwestern mit ihrer Pflege den nationalsozialistischen Krieg unterstützten, kann dies nicht als Zustimmung zum Krieg gewertet werden. Ihr pflegerischer Einsatz gründete auf ihrem Festhalten an christlicher Liebestätigkeit. Wobei zu berücksichtigen ist, dass angesichts der nach innen gerichteten, im Verlauf des Krieges sich verschärfenden Repression durch das Regime schon der leiseste Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Tuns als Verrat gegolten hätte – mit schlimmsten Folgen für die Schwesterngemeinschaft und die jeweiligen Schwestern. Allenfalls eine gewisse Resistenz war möglich, wie im Fall einer Weihnachtsfeier, bei der die Schwestern an der mit nationalsozialistischer Symbolik aufgelandenen Gestaltung Anstoß nahmen.(23)

Zerstörung

Bei großen Luftangriffen durch die englische Royal Air Force (RAF) und die amerikanische United States Army Air Forces (USAAF) am 18., 22. und 24. März 1944 wurden das Diakonissenkrankenhaus, die Kirche, das Altersheim, das Nellinistift, das Pfarrhaus, das Jägerʼsche Haus und ein Teil des Südflügels des Diakonissenmutterhauses zerstört. Von den 15 Häusern der Kolonie war ein Drittel vernichtet. Doch alle Schwestern im Mutterhaus und in der Stadt überlebten die Angriffe, wie auch die Patienten und Altenheimbewohnerinnen, die nach Schloss Assenheim bei Friedberg ausquartiert worden waren.

Den Schwierigkeiten zum Trotz waren Schwesternschaft und Vorstand bereit, ihr Werk fortzuführen. Die Schäden wurden so weit wie möglich beseitigt und die Behandlung und Pflege der zurückgeholten Patienten konnte in provisorisch hergerichteten Räumen fortgesetzt werden. Fortan diente der Schwesternsaal des Mutterhauses als Kirchensaal. Mit Blick auf die Aufgaben, die auf sie zukommen würden, stärkte die Oberin im Februar 1945 den Durchhaltewillen der Schwesternschaft: „Denn nach dem Krieg werden große Aufgaben auf die Diakonie warten, und wenn uns Gott erhält, was er uns gelassen hat, dann werden wir vielen Menschen dienen können.“ (24)

Umzug in die Villa Manskopf

Am 17. April 1945 erging von Seiten der amerikanischen Besatzer, die im nahegelegenen ehemaligen IG-Farben-Gebäude ihr militärisches Hauptquartier eingerichtet hatten, der Befehl, das Gelände an der Eschersheimer Landstraße zu verlassen, da es von der US-Army beschlagnahmt werden sollte. Die Diakonissen konnten die Villa Manskopf in Niederrad beziehen, ein burgähnliches Anwesen am Oberforsthaus, das nach dem früheren Eigentümer, dem Frankfurter Weinhändler und Stifter Gustav D. Manskopf (1841–1900) benannt war. Nach Reinigung des verwüsteten und verwahrlosten Hauses, das im Krieg als Lazarett gedient hatte, fand hier am Sonntag, den 5. August 1945 der erste Gottesdienst mit der Feier des Abendmahls statt.

Tagung der Bekennenden Kirche im Diakonissenmutterhaus

Im August 1945 initiierte Pastor Martin Niemöller, Gründer des Pfarrernotbundes während der NS-Zeit und Mitglied der Bekennenden Kirche, eine Tagung des Bruderrats. Dieses informelle Leitungsgremium der Bekennenden Kirche versammelte sich vom 21. bis 24. August im Diakonissenmutterhaus in der Villa Manskopf. Die Schwestern des Hauses stellten ihre Räume für die Übernachtung zur Verfügung und nutzten selbst den Fußboden als Schlafstätte.

Zu den prominenten Teilnehmern gehörte Karl Barth, ein evangelisch-reformierter Theologe und Mitverfasser der Barmer Theologischen Erklärung. Niemöller und seine Mitstreiter wollten die Erfahrungen der Bekennenden Kirche aus der NS-Zeit in die Neuordnung des kirchlichen Lebens einbringen. Sie befürchteten, dass die für Ende August geplante Konferenz des Rates der evangelisch-lutherischen Kirche in Treysa, zu der die Bekennende Kirche nicht eingeladen war und an der auch ehemalige Befürworter der nationalsozialistischen Kriegs- und Rassenideologie teilnehmen sollten, diesem Anspruch nicht gerecht werden würde.

Auf der Tagung forderte Niemöller die Reinigung der evangelischen Kirche von „Deutschen Christen“ und Unterstützern des Nationalsozialismus. Hiermit sollte verhindert werden, dass Personen, „die 12 Jahre lang die Geschäfte der Obrigkeit besorgt haben … es heute und morgen wieder tun …“. (25) Gleichzeitig suchte Niemöller die drohende Spaltung der kirchlichen Gemeinden zu verhindern. Er hieß all die willkommen, die einen anderen Weg gegangen waren, nun aber bereit waren, ihre Fehler und Unterlassungen zu bereuen. Niemöller hielt an der Einheit der evangelischen Kirche fest – aber unter dem Vorzeichen der Bekennenden Kirche.

Während der Treysaer Konferenz herrschte zunächst Uneinigkeit darüber, ob der Bruderrat der Bekennenden Kirche Teil einer zukünftigen Leitung sein sollte. Nach kontroversen Debatten wurde schließlich Martin Niemöller als stellvertretender Leiter des Leitungsgremiums der neu gegründeten Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) bestimmt.

Wie Michael Heymel, evangelischer Pfarrer, freier Autor und Dozent in Limburg an der Lahn, ausführt, liegt die kirchenhistorische Bedeutung des Diakonissenhauses darin, dass es in Zeiten der Not zum Sammelpunkt der evangelischen Kirche wurde und die Tagung im Diakonissenhaus den Anstoß dazu gab, „grundlegende Einsichten der Bekennenden Kirche bezüglich … öffentlicher Verantwortung der Kirche in die Leitung der künftigen Landeskirchen einzubringen.“ (26)

Ein Anspruch, den auch das Frankfurter Diakonissenhaus in Bezug auf die eigene Arbeit einzulösen suchte. Am 23. November 1946 beschloss der Vorstand, sich ausdrücklich zur Bindung an das Wort Gottes gemäß der Heiligen Schrift zu verpflichten. Dabei bezog er sich insbesondere auf die theologische Erklärung der ersten Bekenntnissynode der Deutschen evanglischen Kirche in Barmen, um sich klar von zeitgenössischen Irrlehren abzugrenzen.(27)

Bilder aus der Zeit mit Beschriftung

1. Zerstörung 1944

2. Zerstörung Krankenhaus 1944

3. Sr. Minna Müller, Luftschutzwart

4. Dr. Heinrich Heldmann

5. Pfarrer Martin Niemöller

6. Jaffke, Schwedtke, Stawitz, Lachenmann

7. Mauern Sr. Emma Seim , Minna Müller

Fussnoten

1. Heymel, Michael: Das Frankfurter Diakonissenhaus in der Zeit des Nationalsozialismus. Seine Bedeutung für die Bekennende Kirche und für die Gründung der Evangelischen Kirche Deutschlands. S. 179–240. In: Unter der Haube. Festschrift - 150 Jahre Diakonisesn Frankfurt. 2020 Frankfurter Diakonissenhaus (Hg.), S.187

2. s.o., vgl. S. 191 ff.

3. s.o., vgl. 195

4. s.o., S. 195

5. s.o., vgl. S. 192

6. s.o., S. 195

7. s.o., S. 202

8. s.o., vgl. S. 205

9. s.o., vgl. 205 ff.

10. Kommt lasst und unseren Kindern leben. Festschrift 100 Jahre Kinderhaus und Fachschule für Sozialpädagogik 1892–1992. 1992 Frankfurter Diakonissenhaus (Hg.), vgl. S. 34

11. Heymel, s.o., S. 32

12. s.o., S. 32

13. s.o., S. 32

14. Pfütsch, Pierre (Hg.): Die Rolle der Pflege in der NS-Zeit. Neue Perspektiven, Forschungen und Quellen. (Medizin, Gesellschaft und Geschichte, Bd. 83) 2023 Stuttgart, vgl. S. 15

15. Heymel, s.o., S. 197

16. s.o., S. 198

17. s.o., S. 204

18. s.o., S. 208

19. s.o., S. 196

20. s.o., vgl. S. 197

21. s.o., vgl. S. 190

22. s.o., S 183

23. s.o., S. 216

24. Zitat aus einem Bericht von Oberin Elly Schwedtke vom 19. Februar 1945, s.o. 215

25. Zitat Martin Niemöller, s.o., S. 222

26. s.o., S. 227

27. s.o., vgl. S. 226